Worum handelt es sich bei Rebaudiosid-A?
Rebaudiosid-A, ebenfalls bekannt als Reb-A, ist ein Steviolglycosid, das zusammen mit Steviosiden in den Blättern der Stevia-rebaudiana-Pflanze, die auch als Süßkraut bezeichnet wird, gefunden wird.
Warum schmeckt die Stevia-Pflanze so süß?
Zusammen mit Steviosid ist Rebaudiosid A einer der Hauptbestandteile der süßen Elemente in den Blättern der Stevia-Pflanze. Je nach Anbaugebiet und Sorte können 7-10 verschiedene Steviolglykoside vorkommen. In den Blättern der Stevia-Pflanze sind auch andere Steviolglycoside vorhanden, jedoch in weitaus geringeren Mengen.
Zu diesen gehören Rebaudiosid C, Rebaudiosid D, Rebaudiosid E, Rebaudiosid F, Rebaudiosid M, Dulcosid A und Rubusoside.
Rebaudiosid-A ist besonders hervorzuheben, da es im Vergleich zu Steviosid keinen bitteren Nachgeschmack hinterlässt und der reinste und süßeste unter den Steviolglykosiden ist. Produkte, die eine 98%ige Reinheit von Rebaudiosid-A 98 % aufweisen, bieten derzeit die höchste Konzentration dieses Stoffes und sind von exzellenter Qualität.
Da die Süßkraft von Rebaudiosid-A Zucker um ein Vielfaches übersteigt, sollte es nur in sehr geringen Mengen verwendet werden. In Paraguay, dem Ursprungsland der Stevia-Pflanze, wird sie aufgrund ihrer intensiven Süße auch als Honigkraut oder Süßkraut bezeichnet.
Warum ist Stevia als Zuckerersatz so geschätzt?
ü Rebaudiosid-A-Extrakte aus Stevia sind natürliche Süßstoffe pflanzlicher Herkunft
ü Stevia ist bis zu 450-mal so süß wie Zucker
ü Stevia beeinflusst den Blutzuckerspiegel nicht und ist somit für Diabetiker geeignet
ü Stevia ist ein kalorienfreier Süßstoff
ü Stevia kann Temperaturen bis zu 200°C standhalten, wodurch es ideal zum Backen und Kochen ist
ü Stevia trägt nicht zur Bildung von Karies bei
Genehmigung des Zuckerersatzes Stevia in der EU
Seit Dezember 2011 ist Stevia als neues Süßungsmittel in der EU zugelassen. Dies ist in der „Verordnung zur Zulassung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel“ (Verordnung (EU) Nr. 1131/2011) geregelt. Zahlreiche Produkte wie Lebensmittel, Getränke, Süßigkeiten, Schokolade und Ketchup werden bereits mit Stevia gesüßt. Im Zutatenverzeichnis dieser Produkte können Sie das an der Angabe von Steviolglycosiden oder dem Zusatz „E 960“ erkennen, was darauf hinweist, dass Stevia als Süßungsmittel verwendet wurde. Auf der Website der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) finden Sie weiterführende Informationen sowie ein wissenschaftliches Gutachten zu Stevia als Lebensmittelzusatzstoff und die Unbedenklichkeit von Steviolglycosiden: (EFSA Journal 2010; 8(4):1537).
Worauf Sie beim Kauf von Stevia-Produkten achten sollten!
Nicht alle Stevia-Produkte sind gleich! Hochwertige Stevia-Produkte enthalten reines Rebaudiosid A. Produkte, die keine Angaben zum Reinheitsgrad oder zum Gehalt der Steviolglykoside machen, können von geringerer Qualität sein und einen unangenehmen Nachgeschmack aufweisen.
Erwerben Sie hier reines Stevia-Extrakt in bester Qualität mit einem Rebaudiosid A-Gehalt von 98%: Hochkonzentriertes, reines Stevia-Extrakt - Rebaudiosid A 98%.