Die Genehmigung von Stevia
Die Genehmigung von Stevia als Süßungsmittel
Die offizielle Genehmigung von Stevia in Europa, und damit auch in Deutschland, wurde im Dezember 2011 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erteilt.
Vor dieser Genehmigung wurde Stevia als Badezusatz oder in Kosmetika verwendet. Als Lebensmittel durften Stevia-Süßungsmittel damals nicht verkauft werden.
Das öffentliche Interesse an der gesundheitsfördernden Süßkraft der Stevia rebaudiana wuchs kontinuierlich und die Genehmigung ist größtenteils den Bemühungen von Prof. Dr. Jan Geuns von der Universität Leuven in Belgien zu verdanken.
Stevia ist seit 2011 in der EU und in Deutschland zugelassen.
In Deutschland haben sich die landwirtschaftlichen Fakultäten der Universitäten Bonn und Hohenheim seit Mitte der 1980er Jahre intensiv mit dem Anbau, der Forschung, der Produktion und der Verarbeitung von Stevia beschäftigt. Hier wurden auch erste Feldversuche mit verschiedenen Stevia-Pflanzengattungen durchgeführt.
Die Genehmigung von Stevia-Extrakt – Steviolglykosiden in der EU
Nach fast 25 Jahren wurde schließlich auch in der EU und damit in Deutschland die Genehmigung erteilt.
Gemäß der "Novel Food-Verordnung" dürfen neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe in der EU nur dann in den Handel gebracht werden, wenn ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde.
Die Gutachter der EFSA prüften alle vorliegenden Daten und genehmigten schließlich die EU-Zulassungsanträge der EUSTAS (European Stevia Association) sowie zweier Konzerne für Stevia bzw. Steviolglykoside.
Maximale Tageshöchstdosis (ADI-Wert)
Für Steviolglykoside wurde ein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) von etwa 0-4 mg Steviol-Äquivalente pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.
Bei der Umrechnung dieses Wertes auf Steviolglykoside ergibt sich, je nach Zusammensetzung, eine Menge von etwa 12 mg pro Kilogramm Körpergewicht.
Gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviolglykoside
Da Süßstoffe im Lebensmittelgesetz als Lebensmittelzusatzstoffe klassifiziert werden, müssen sie eine gründliche Prüfung durchlaufen, um ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit sicherzustellen.
Bei diesen Prüfungen ist es unerheblich, ob der Süßstoff natürlichen Ursprungs oder künstlich hergestellt ist. Ein Lebensmittelzusatzstoff wird nur dann zugelassen, wenn er einen klaren Nutzen für den Verbraucher hat.
Dies stellt einen Erfolg für alle gesundheitsbewussten Verbraucher in Deutschland und Europa dar.
Um Steviolglykoside weltweit als gemeinschaftliche Produkte einzusetzen und zu vermarkten, haben sich in den letzten Jahren große Unternehmen wie Coca-Cola und Cargill vermehrt zusammengeschlossen.
Diese beiden Konzerne haben neue Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Steviolglykoside veröffentlicht, wie es schon lange vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU-Kommission gefordert wurde. Das abschließende Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde hierzu wurde am 14. April 2010 vorgelegt.
In diesem Gutachten wurde die gesundheitliche Unbedenklichkeit bis zu einer maximalen Tagesdosis von 0-4 mg Steviolglykosiden pro Kilogramm Körpergewicht bestätigt.
Die globale Verbreitung und Genehmigung von Stevia
In Japan wird der Stevia-Anbau bereits seit den 1960er Jahren betrieben. Die gesundheitsbewusste Haltung der Japaner führte dazu, dass Japan neben Brasilien eines der ersten Länder war, das sich intensiv mit der Erforschung und Nutzung von Steviolglykosiden in großem Maßstab beschäftigte.
Japanische und brasilianische Wissenschaftler konnten in gemeinsamen Studien nachweisen, dass Steviolglykoside nicht toxisch sind. Heute ist Japan einer der größten Abnehmer des natürlichen Süßungsmittels Steviolglykoside und importiert es überwiegend aus China, Brasilien, Korea und Taiwan. Die japanischen Verbraucher haben heute eine breite Auswahl an Stevia-Produkten sowie mit Stevia gesüßten Lebensmitteln und Getränken.
Seit 2008 dürfen in Australien, Neuseeland und in der Schweiz (in Eilzulassung) Stevia-Produkte auf den Markt gebracht werden. Dort findet man Kräutertees, Bonbons, Eistee und viele andere mit Steviolglykosiden gesüßte Lebensmittel.
In Südamerika, insbesondere in Argentinien, Brasilien und Paraguay, der Heimat der Stevia rebaudiana Pflanze, wird Stevia bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts angebaut und verwendet. Die Frage der Stevia-Genehmigung stellte sich hier nie. In Asien, insbesondere in Südostasien, ist die Situation ähnlich: Stevia ist mittlerweile ein bedeutender Exportrohstoff.